ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
PRÄAMBEL
Die BrunnerFit GmbH (im Folgenden auch kurz „BrunnerFit“ oder „Fitnesstudiobetreiber“ genannt) ist eine im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz zu FN 517961 h eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Linz und in der Geschäftsanschrift Peuerbachstraße 3, 4040 Linz.
BrunnerFit betreibt an der Geschäftsanschrift Peuerbachstraße 3, 4040 Linz, ein Fitnessstudio und bietet dabei die folgenden Leistungen an:
- EMS-Trainings:
Bei EMS handelt es sich um Elektro-Muskel-Stimulation. Beim EMS-Training werden die gewünschten Muskeln mit elektrischen Impulsen angespannt. Je nach Muskelgruppe kann die Stärke der Impulse individuell angepasst werden.
- BIA Ganzkörperanalyse Messungen samt dahingehender Beratungen:
Bei der BIA Ganzkörperanalyse Messung handelt es sich um eine bioelektrische Impedanzanalyse (Ganzkörperanalyse) mittels einer sogenannten InBody-Waage. Dabei wird durch nicht-invasive Messungen die Körperzusammensetzung (unter anderem Muskelmasse, Körperfettanteil und Wasserhaushalt) ermittelt und in Form einer Auswertung zur gezielten Anpassung des Trainings für unsere Mitglieder dargestellt.
- Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln (ua. diversen Supplements und Eiweißprodukten zur Ergänzung der angebotenen Trainingsleistungen)
Zudem bietet die BrunnerFit GmbH in Ihrem Fitnessstudio den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln bzw Supplements zur Erreichung eines bestmöglichen Trainingsergebnisses unserer Mitglieder an.
BrunnerFit erbringt seinen Kunden (im Folgenden auch „Vertragspartner“ oder „Mitglieder“ genannt) die angebotenen Leistungen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AGB“ genannt).
Mit dem Vertragsabschluss und / oder durch die Inanspruchnahme der Leistungen von BrunnerFit durch den Vertragspartner werden die AGB in der jeweils geltenden Fassung ausdrücklich akzeptiert. Eine Nutzung der Leistungen von BrunnerFit durch den Vertragspartner ohne Zustimmung zu diesen AGB ist nicht möglich.
Alle Leistungen von BrunnerFit erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung.
Der Vertragspartner erklärt mit der Inanspruchnahme der Leistungen von BrunnerFit, dass er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit dem Inhalt der AGB einverstanden ist.
Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten abweichende oder ergänzende Regelungen nur für das jeweilige Rechtsgeschäft und nicht für Folgegeschäfte.
Die jeweils aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jederzeit online über die Website von BrunnerFit unter https://brunnerfit.com/agb/ sowie im Eingangsbereich des Studios einsehbar.
VERTRAGSABSCHLUSS / LEISTUNGSINHALT
Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages zustande.
Werden zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor.
Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht.
Verträge über Leistungen von BrunnerFit mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können bloß mit schriftlicher Zustimmung des jeweiligen gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen.
ÖFFNUNGSZEITEN
Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten des Studios werden gut sichtbar in den Räumlichkeiten der betreffenden Filiale bekannt gegeben.
Zusätzlich können die Öffnungszeiten auch auf der Website von BrunnerFit eingesehen werden.
Der Fitnesstudiobetreiber ist berechtigt, geringfügige Anpassungen der Öffnungszeiten vorzunehmen, sofern sich dadurch die tägliche Öffnungsdauer um nicht mehr als eine Stunde verändert und die wöchentliche Gesamtdauer der Öffnungszeiten unverändert bleibt.
Solche Änderungen werden mindestens 14 Tage im Voraus durch Aushang im Studio und / oder persönliche bzw. elektronische Benachrichtigung des Mitglieds bekannt gegeben.
Das Fitnessstudio ist an Feiertagen geschlossen.
MITGLIEDSCHAFT / TRAINING & NUTZUNG
BrunnerFit bietet persönliche, effiziente und zeitsparende EMS-Trainings an.
Ein Training dauert 20 Minuten. Die Zielerreichung der Mitglieder steht für uns an oberster Stelle. Daher empfehlen wir ein regelmäßiges und langfristiges wöchentliches Training.
Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und dessen Einrichtungen während der Öffnungszeiten, nach Maßgabe des Fitnessvertrages und vorheriger Terminvereinbarung berechtigt.
TARIFE UND KONDITIONEN / TRAININGSKLEIDUNG
Die Mitglieder haben folgende Auswahlmöglichkeiten für die Auswahl an Trainings während der Öffnungszeiten des Fitnessstudios
- Einzeltraining: Berechtigung für ein einmaliges EMS-Training
- 10er-Block: Berechtigung zu 10 EMS Trainings innerhalb von 52 Wochen.
- 3-Monats-Abo: Berechtigung zu 13 EMS Trainings innerhalb von 13 Wochen.
- Halbjahres-Abo: Berechtigung zu 26 EMS Trainings innerhalb von 26 Wochen.
- Jahres-Abo: Berechtigung zu 52 EMS Trainings innerhalb von 52 Wochen.
Das Mitglied hat Anspruch auf die dem gewählten Abonnement entsprechende Anzahl an Trainings. Pro Woche können maximal zwei EMS-Trainings absolviert werden. Bleiben bei einem 3-Monats-, Halbjahres- oder Jahresabonnement Trainings übrig, können maximal 5 Trainings in den nächsten Zeitraum übertragen werden.
Das Tragen der von uns zur Verfügung gestellten Trainingskleidung ist Pflicht.
Die Trainings sind persönlich und demnach nicht übertragbar. Das EMS-Training findet unter persönlicher Betreuung eines EMS-Trainers statt. Es besteht kein Anspruch auf ein Training ohne den anwesenden Trainer.
KÜNDIGUNGSFRIST UND VERLÄNGERUNGSMÖGLICHKEIT
Für alle Mitgliedschaften (ausgenommen Blockprodukte) gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine Ausnahme bildet der Flexible Tarif mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich um die jeweils gewählte ursprüngliche Vertragslaufzeit. Während der Vertragslaufzeit nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten verfallen und können nicht nachgeholt oder rückerstattet werden. Eine vorzeitige Kündigung durch das Mitglied ist nicht möglich.
Anmerkung: 6- und 12-Monatsabo haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, das 3-Monatsabo eine Kündigungsfrist von 1 Monat
BEITRÄGE UND GEBÜHREN
Der vereinbarte Preis für 3-Monats-, 6-Monats- und 12-Monatsverträge wird per Sepa eingezogen. Blockprodukte können per Lastschrift, per Überweisung oder in bar bezahlt werden.
PREISE UND KONDITIONEN
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag in Form eines abgeschlossenen ABOs (3-Monats-Abo; Halbjahres-Abo; Jahres-Abo) ist jeweils im Nachhinein zum Ersten eines Kalendermonats für das vorherige Kalendermonat fällig. Der Betrag versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Zahlung gilt als rechtzeitig geleistet, wenn sie spätestens am Fälligkeitstag veranlasst wurde.
Gerät das Mitglied mit der Entrichtung des jeweiligen Mitgliedsbeitrages in Zahlungsverzug, ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % zu verrechnen. Darüber hinaus können – sofern gesetzlich zulässig – auch Kosten der zweckentsprechenden und verhältnismäßigen Betreibung geltend gemacht werden, sofern der Zahlungsverzug auf einem Verschulden des Mitglieds beruht.
Schlägt ein SEPA-Lastschrifteinzug fehl (z. B. aufgrund mangelnder Kontodeckung oder einer vom Mitglied eigens veranlassten Rückbuchung), ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, die dadurch entstehenden Rückbuchungsgebühren der Bank an das Mitglied weiterzuverrechnen.
Der Mitgliedsbeitrag unterliegt einer Wertsicherung. Zur Anpassung dient der von Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Ausgangsbasis ist der Indexwert des Monats, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Schwankungen bis zu ±2 % bleiben unberücksichtigt. Bei Überschreiten dieses Schwankungsrahmens wird die Beitragshöhe entsprechend angepasst. Dabei bildet die erste außerhalb des Toleranzbereichs liegende Indexzahl die neue Berechnungsgrundlage. Der neue Beitrag wird kaufmännisch auf 10 Cent gerundet. Eine erste Anpassung ist frühestens 2 Monate nach Vertragsbeginn zulässig, danach jeweils zum Jahresbeginn.
TRAININGSTERMINE
Termine können über den Online-Zugang, telefonisch oder direkt vor Ort vereinbart werden.
Im Verhinderungsfall müssen die Trainingstermine spätestens 12 Stunden im Voraus abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt und können nicht nachgeholt werden.
Das Mitglied muss pünktlich zum Trainingstermin erscheinen. Es wird empfohlen, 15 Minuten vorher zu erscheinen. Ab 5 Minuten Verspätung kann das Training nicht stattfinden. Es besteht kein Anspruch auf ein Ersatztraining oder auf eine Vergütung des für das jeweilige Training bezahlten Preises.
Eine Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen ist dem Trainer unverzüglich mitzuteilen. Kurzfristig ausgefallene Termine aufgrund nachgewiesener gesundheitlicher Verhinderung (durch ärztliches Attest) werden nicht in Rechnung gestellt und können nachgeholt werden. Bei Krankheit oder sonstigem unvorhergesehenen Ausfall des Trainers wird nach Möglichkeit für Ersatz gesorgt. Steht kurzfristig kein Ersatztrainer zur Verfügung, fällt das Training aus und kann nachgeholt werden. Ansprüche wegen Trainingsausfall sind ausgeschlossen.
ÜBERTRAGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft kann nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Zustimmung von BrunnerFit auf eine andere Person übertragen werden. Eine solche Übertragung kostet einmalig EUR 40 (brutto). Die übertragene Mitgliedschaft (Abonnement) richtet sich nach den bereits in Anspruch genommenen Leistungen. Die Dritte Person tritt in den gegenständlichen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten, die im Zeitpunkt der Übergabe bestehen, ein.
HAUS- UND BENUTZERORDNUNG
Das Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Studios pfleglich zu behandeln und auf andere Personen, die die Einrichtung nutzen, Rücksicht zu nehmen. Bei groben Verstößen des Mitglieds ist BrunnerFit berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Eine Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.
Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist untersagt.
Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit spezieller Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet (siehe Punkt „TARIFE UND KONDITIONEN“).
Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten bzw. von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung des Fitnessstudiobetreibers oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
KRANKHEIT / AUSFALLZEITEN
Grundsätzlich werden keine Trainings aus laufenden oder abgelaufenen Mitgliedschaften rückerstattet. Kann ein Abonnement aufgrund von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft nicht genutzt werden (ärztliches Attest vorlegen), können die Trainings zu einem späteren Zeitpunkt bezogen oder auf eine andere Person übertragen werden. Nach Abklingen der Krankheit, nach Ausheilung der Verletzung oder bei Schwangerschaft nach Ende der Stillzeit wird das bezahlte Training fortgesetzt. Der Mitgliedsvertrag verlängert sich automatisch um die Dauer der Unterbrechung. Während der Unterbrechung entbinden Krankheit, Verletzung oder sonstige Nichtnutzung des Studios nicht von den Verpflichtungen aus dem Vertrag und berechtigen nicht zur Rückforderung geleisteter Zahlungen.
GESUNDHEITSERKLÄRUNG
Das Mitglied erteilt bei der Aufnahmeberatung eine Gesundheitserklärung, die Bestandteil des Mitgliedsvertrages ist.
Fehlerhafte oder fehlende Angaben im Anamnesebogen gehen nicht zu Lasten von BrunnerFit. In Zweifelsfällen hat das Mitglied vor Vertragsabschluss seine Trainingsfähigkeit durch einen Arzt seiner Wahl abklären zu lassen.
Insbesondere hat das Mitglied BrunnerFit unverzüglich über Kontraindikationen wie Schwangerschaft, Herzschrittmacher bzw. Herzrhythmusstörungen sowie Epilepsie zu informieren. Aktuelle Erkrankungen oder Veränderungen des Gesundheitszustandes, die das Training beeinflussen könnten (wie Krankheit, Verletzung, Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein etc.), sind dem Trainer vor Beginn oder während des Trainings unverzüglich mitzuteilen.
Zustimmungserklärung zur Erfassung der Daten und zur Datenweitergabe
Das Mitglied erteilt mit dieser Nutzungsvereinbarung seine Zustimmung zur elektronischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung aller an BrunnerFit übermittelten und erfassten Daten, insbesondere seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der bioelektrischen Impedanzanalyse und des Trainings mit den Geräten von Miha Bodytec oder anderen Vertragspartnern.
Dem Fitnessstudiobetreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung von BrunnerFit, unter https://brunnerfit.com/datenschutz/ sowie im Eingangsbereich des Studios einsehbar, verwiesen.
KÜNDIGUNG bzw. vorzeitige Beendigung des Vertrages
BrunnerFit ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu beenden – auch während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit –, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Das Mitglied kommt seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und begleicht einen offenstehenden Beitrag trotz schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht vollständig;
- das Mitglied verstößt mehrfach gegen Verhaltensregeln im Studio und ignoriert dabei zwei förmliche Abmahnungen;
- das Mitglied begeht im Rahmen der Studiobenutzung eine vorsätzlich strafbare Handlung.
Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag bei Vorliegen eines erheblichen Grundes mit sofortiger Wirkung zu kündigen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
HAFTUNG
BrunnerFit trifft keine Verpflichtung, die körperliche oder psychische Eignung ihrer Mitglieder für das angebotene Training zu überprüfen. Art, Intensität und Häufigkeit der Trainingseinheiten erfolgen eigenverantwortlich durch das Mitglied.
Es wird ausdrücklich von BrunnerFit empfohlen, das Trainingspensum den persönlichen gesundheitlichen Voraussetzungen anzupassen. Bei Unwohlsein, Schmerzen oder anderen Beschwerden ist das Training unverzüglich zu unterbrechen und gegebenenfalls ärztlicher Rat einzuholen.
BrunnerFit haftet nur für direkte Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen und nur dann, wenn sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BrunnerFit ausschließlich für Personenschäden.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
BrunnerFit ist nach den Bestimmungen dieses Punktes berechtigt, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.
BrunnerFit verständigt den Vertragspartner per E-Mail über das Inkrafttreten der neuen AGB. Die neuen AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und kann auch per E-Mail erfolgen. Der Vertragspartner wird in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs kann das Vertragsverhältnis sowohl durch BrunnerFit als auch durch den Vertragspartner beendet werden.
Diese AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss von internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen.